10/12/2024
Im abgebrochenen Spiel zwischen dem SV Setzen und der SG Mudersbach/Brachbach hat das Verbandssportgericht durch Einzelrichter Rolf Meiberg (SV Westfalia Soest) am 9. Dezember 2024 im schriftlichen Verfahren entschieden, das Spiel zugunsten des SV Setzen zu werten. Damit hob er das Urteil des Bezirkssportgerichts auf, das auf ein Wiederholungsspiel entschieden hatte. Der SV Setzen hatte seinerzeit Einspruch eingelegt.
Das Verbandssportgericht begründet wie folgt:
"Das abgebrochene Bezirksligaspiel war nach § 43 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 5 SpO/WDFV wie tenoriert zu werten. Nach diesen Vorschriften wird ein Spiel einer Mannschaft als verloren und der anderen Mannschaft als gewonnen gewertet, wenn sie ein Spiel abbricht oder den Abbruch verschuldet. Vorliegend hat entgegen der Auffassung des BSG 4 die SG Mudersbach/Brachbach den Spielabbruch verschuldet. Der Verein muss sich das Verhalten einiger seiner Spieler und gemäß § 9a Abs. 5 RuVO/WDFV auch eines seiner Anhänger im Anschluss an den in der 94. Minute gepfiffenen Elfmeter zurechnen lassen. Spieler der SG Mudersbach/Brachbach haben den Schiedsrichter laut den Ausführungen im Sonderbericht unter Rudelbildung, an der auch Spieler des Gegners beteiligt waren, bedrängt und lautstark gegen die Elfmeterentscheidung protestiert. Zudem ist er auf dem Spielfeld von einem Zuschauer massiv verbal und körperlich bedroht worden. Da Grund für das aggressive Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen e.V. Auftreten des Zuschauers offenkundig ebenfalls der Elfmeterpfiff gegen die SG Mudersbach/Brachbach gewesen ist, ist die SG Mudersbach/Brachbach auch verschuldensunabhängig für das Verhalten dieses Zuschauers verantwortlich. Durch dieses Geschehen ausgelöst schien dem Schiedsrichter im Hinblick auf seine psychische Verfassung (Schock und starkes Zittern) die Fortführung des Spiels nicht mehr zumutbar und er brach im Einklang mit § 36 Abs. 1 SpO/WDFV das Spiel ab. Diese Entscheidung des Schiedsrichters stellt eine Tatsachenentscheidung dar und unterliegt damit selbst nicht der sportgerichtlichen Überprüfung."
"Wir sind sehr überrascht über das Urteil aus Kaiserau, denn aus unserer Sicht kann uns der Spielabbruch nicht angelastet werden. Der Vorwurf, dass ein Zuschauer der SG den Schiedsrichter bedroht hat, ist aus nach unseren Erkenntnissen nicht bewiesen und unsere anwesenden Vorstandsmitglieder sowie befragten Zuschauer haben diesen besagten Zuschauer nicht gesehen. Bis heute sind uns in dem Thema keine neuen Beweise bekannt, sodass anscheinend Indizien für das Urteil ausreichten. Wir hatten übrigens auch keine Möglichkeit vor dem Verbandssportgericht Stellung zu nehmen, daher sind wir auch vom Ablauf des Verbands enttäuscht. Wir werden das Urteil allerdings nun so akzeptieren", kommentiert Sportlicher Leiter Christian Scheurer die Entscheidung. "Ich glaube es gibt in Deutschland in Wirtschaft und Politik momentan andere Probleme als ein Spiel in der Bezirksliga. Wir freuen uns schon auf das sportliche Kräftemessen am 4. Mai 2025 in Brachbach."