4/9/2023
Auch wenn es für die SG nicht vollends nachvollziehbar ist, wurde am Sonntagabend intern entschieden, das beabsichtigte Urteil der Bezirksspruchkammer zu akzeptieren, das Spiel vom 2. Spieltag zu wiederholen.
Der Bezirkssportrichter Georg Schebesta hatte am Samstag der SG Mudersbach/Brachbach mitgeteilt, dass er beabsichtigt, ein Wiederholungsspiel festzusetzen. In der Begründung heißt es wie folgt:
"In der 90+4. Minute des Meisterschaftsspiels SG Mudersbach/Brachbach - FC Freier Grund erzielte die SG Mudersbach/Brachbach nach einem Freistoß das 4:3. Vorausgegangen war dem Tor eine Berührung des Balles durch den Schiedsrichter Akkanat, der den geschossenen Freistoß mit dem Bein berührte, wodurch der Ball die Richtung veränderte und ein Spieler der SG Mudersbach/Brachbach zum 4:3 einschieben konnte. Der Schiedsrichter erkannte das Tor an und pfiff das Spiel kurze Zeit später ab, so dass die SG Mudersbach/Brachbach das Spiel mit 4:3 gewann
Der FC Freier Grund legte noch am selben Tag schriftlich Einspruch gegen die Spielwertung ein mit der Begründung, dass die Entscheidung des Schiedsrichters, das Tor zu werten, gegen Regel 9 der Fußballregeln verstößt. Regel 9 besagt, dass der Ball aus dem Spiel ist, wenn ein Spieloffizieller den Ball berührt, aber auf den Spielfeld bleibt und bei einem Team einen aussichtsreichen Angriff auslöst. In diesen Fällen ist das Spiel mit Schiedsrichterball fortzusetzen.
Diese Regel hat der Schiedsrichter nicht angewandt und dadurch gegen sie verstoßen. Das erzielte Tor war somit regelwidrig und das Spiel ist gem. § 43 Absatz 4 SpO / WDV zu wiederholen."
Die SG Mudersbach/Brachbach hatte die Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen. Dies erfolgte am heutigen Montag wie folgt:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
wir schreiben, um unsere Akzeptanz der Entscheidung für ein Wiederholungsspiel im Zusammenhang mit dem Fußballspiel zwischen der SG Mudersbach/Brachbach und dem FC Freier Grund auszudrücken. Wir respektieren die Autorität der zuständigen Gremien und verstehen, dass solche Entscheidungen im Einklang mit den Regeln und Vorschriften des Sports getroffen werden.
Gleichzeitig möchten wir unsere Verwunderung über dieses Urteil zum Ausdruck bringen. Wir sind uns bewusst, dass die Integrität des Sports und die Einhaltung der Regeln von höchster Bedeutung sind. In Anbetracht dessen ist es richtig und notwendig, unklare oder kontroverse Situationen zu klären, um sicherzustellen, dass der sportliche Wettbewerb fair und transparent bleibt.
Unsere Verwunderung beruht auf der Tatsache, dass eine Unterscheidung zwischen einer Tatsachenentscheidung und einer falschen Regelauslegung aus unserer Sicht grundsätzlich nah beieinander liegen. Zudem finden wir den Vorgang, dass unmittelbar nach dem betroffenen Spiel ein Gespräch zwischen Jannik von der Heiden, Schiedsrichter und Schiedsrichterobmann zur strittigen Situation geführt wurde, bedenklich. Aus Gründen der Fairness wäre es sicherlich richtig gewesen, auch einen Vertreter unseres Vereins zu diesem Gespräch hinzuzuziehen. Fast alle Vorstandsmitglieder waren an diesem Abend anwesend und hätten kurzfristig hinzugezogen werden können. Dass der Schiedsrichter offensichtlich eine vier Jahre alte Regel nicht kennt, ist menschlich, auch wenn es bei einem Bezirksliga-Schiedsrichter ebenso verwundert.
Wir appellieren an die Verantwortlichen, sicherzustellen, dass die Gründe für die Entscheidung eines Wiederholungsspiels sorgfältig kommuniziert werden, um die Transparenz und das Verständnis seitens der Fußballgemeinschaft und der Fans zu fördern. Es ist wichtig, dass solche Entscheidungen nachvollziehbar sind, um das Vertrauen in die Sportverwaltung zu wahren.
Abschließend möchten wir betonen, dass wir, trotz unserer Verwunderung über diese Entscheidung, weiterhin die Werte des Sports unterstützen und hoffen, dass das Wiederholungsspiel zu einem fairen und spannenden Wettbewerb führen wird.
Mit freundlichen Grüßen,
Harald Link, 1. Vorsitzender SG Mudersbach/Brachbach"
Das Wiederholungsspiel findet am Donnerstag, den 12.10.2023, um 19:30 Uhr in Brachbach statt.